Herzschrittmacher- und Defibrillator-Kontrollen
Patienten mit gravierenden Herzrhythmusstörungen benötigen häufig einen Herzschrittmacher und/oder Defibrillator.
Der Herzschrittmacher verhindert, dass der Puls zu sehr absinkt und kann bei körperlicher Belastung den Puls nach Bedarf steigern. Der Defibrillator kann zusätzlich zu der Herzschrittmacherfunktion gefährliche Formen von Herzrasen beenden. Herzschrittmacher und Defibrillator werden im Rahmen eines kurzen stationären Aufenthaltes unter die Brusthaut implantiert. Das Aggregat wird über Elektroden mit dem Herz verbunden. Darüber können Schrittmacher und Defibrillator das EKG kontinuierlich überwachen und bei Bedarf das Herz stimulieren.
Welches Aggregat implantiert wird, hängt von Art der Herzerkrankung und den Beschwerden ab. Patienten mit Herzschrittmacher werden alle 6 Monate in unserer Praxis überprüft. Patienten mit implantiertem Defibrillator alle 3 Monate.